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Umgang mit Schuldgefühlen

Schuldgefühle entstehen, wenn ein innerer Ankläger (Selbstrepräsentanz 1) einen inneren Angeklagten (Selbstrepräsentanz 2) auf die Anklagebank setzt und dieser die Vorwürfe ernst nimmt. Sie sind ein Ausdruck eines unfruchtbaren inneren Konflikts und führen im sozialen Kontext zu wechselseitigen Schuldzuweisungen, in der Hoffnung die Schuld so wieder los zu werden. Einer muss ja der „Täter“ sein. Klienten brauchen häufig Unterstützung, die Nutzlosigkeit solcher Aktivitäten im Innen wie im Außen zu erkennen. Dafür ist es beratungstechnisch eine Möglichkeit Bewusstheit (= Erkennen und Erleben) über eben diese Nutzlosigkeit bzw. die selbst- und fremdquälenden Wirkungen zu erarbeiten. Den Impuls dazu muss in der Regel der Berater einbringen („Wollen wir mal erkunden, welche Auswirkungen es hat, wenn Sie sich (oder andere) so mit Vorwürfen überziehen? Was erreichen Sie damit eigentlich?“), da Klienten Schuldgefühle meist als sinnvolle Resonanz auf Geschehnisse ansehen. Ohne zu erkennen, wie groß die Destruktivität von Schuldgefühlen ist, wie man sie erzeugt und weitergibt und damit ungünstige Verhältnisse stabilisiert, wird man  auf Vorwürfe von außen nur mit starkem Konflikt oder Rückzug reagieren können.



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