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Entscheidungsrechte

Es gibt fünf formal konstruierbare Formen wie Personen bzw. Rollenträger in Organisationen in Entscheidungen eingebunden werden können.

  1. Entscheidung:
    Die Person(en), die am Ende entscheiden und verantworten.
  2. Beteiligung:
    Das Recht, am Entscheidungsprozess beteiligt zuwerden und die eigene Meinung zu vertreten.
  3. Information:
    Das Recht, über die Entscheidung informiert zu werden.
  4. Eskalation:
    Das Recht, eine Entscheidung zu einer Veto-Macht zu eskalieren.
  5. Veto:
    Das Recht, eine Entscheidung zu verhindern.

So trivial diese Unterscheidungen auch anmuten mögen, zeigt die Erfahrung, dass in vielen Organisationen Kommunikation und formale Festlegungen zu wiederkehrenden Entscheidungsprozessen im Hinblick auf die soziale Ebene fehlen und inkonsistent sind. Oft führt allein eine Diskussion über diese Liste zu erheblichen Effektivitätsgewinnen und Rückgang von Demotivation und informellem Widerstand.