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Wirksamkeit von Drohungen

Über die Wirksamkeit von Drohungen entscheidet der Bedrohte. Wem mit dem Henker gedroht wird, lässt sich davon nur beeindrucken, wenn er am Leben hängt. Lässt man solchen extremen Beispiele mal außen vor, lässt ich feststellen, dass die bedrohte Partei im Konflikt eine ganze Reihe von Abwägungen vornehmen muss:

  • Ist die Drohung ernst gemeint? Also würde im Fall einer Weigerung die Drohung realisiert werden?
  • Ist derjenige, der droht, ernst zu nehmen? 
  • Wie wichtig sind die eigenen Interessen im Konflikt?
  • Welchen Schaden will man in Kauf nehmen zugunsten der Aufrechterhaltung der eigenen Interessen?
  • Gibt es Möglichkeiten, die mit Drohungen oft einhergehenden Ängste anders als durch Anpassung zu beruhigen?

Bei diesen Abwägungen kommt es selten zu klaren, zweifelsfreien Resultaten. Beides – Nachgeben wie den Konflikt fortführen – kann schlecht und gut ausgehen. Daher gehören solche Entscheidungen für die meisten Menschen und Gruppen zu den schwersten, denen man ausgesetzt sein kann. Meist kennen sich die Konfliktgegner ja gut, so dass damit auf Seiten des Drohenden oft auch eine Kenntnis der Punkte einhergeht, wo es dem Bedrohten besonders weh tut, etwa Entzug der Kinder in Trennungssituationen, Verlust von Autonomiegraden („Hausarrest“) oder Zuständigkeiten („Degradierung“). In mafiösen Strukturen wird daher sehr früh Loyalität – besser Abhängigkeit – durch Erpressbarkeit („Dein erster Mord“ oder „Wir kennen Deine Familie“) sicher gestellt.

Wer in sozialen Konflikten frei bleiben möchte, tut also gut daran, sich über seine Abhängigkeiten klar zu werden und diese zu reduzieren.