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Betroffenheitskonflikte

Die Unterscheidung zwischen risikonehmenden Entscheidern und gefahrentragenden Betroffenen ermöglicht es Organisationen als Orte zu verstehen, in denen Betroffenheitskonflikte bearbeitet werden müssen. Alle Stellen – inklusive der Hierarchiespitze – sind nämlich immer beides: Entscheider und Betroffene. Wenn nun jeder von den Entscheidungen anderswo in der Organisationen betroffen ist, dann sind Konflikte vorprogrammiert. Entscheidungen anderer schränken Ressourcen, Autonomieräume, eigene Entscheidungsspielräume ein, erschweren die Umsetzung getroffener Entscheidungen oder zwingen zu neuen, ungeliebten eigenen Entscheidungen. Betroffenheitskonflikte sind also durch erfolgte Entscheidungen charakterisiert und sich die Betroffenen trotzdem den vollendeten Tatsachen nicht beugen wollen. Offene Rebellion kommt in Organisationen weniger in Frage, weil dies schnell die Mitgliedschaft gefährdet, da diese ja gerade an die Übernahmebereitschaft fremder Entscheidungen geknüpft ist! Daher finden sich verbreitet Konfliktformen wie Widerstand im Untergrund, Boykott, spätere Rache, Torpedierungsversuche, Passivität, depressiver Leistungsabfall, erhöhter Krankenstand, Dienst nach Vorschrift u.ä.m..

Die Mittel, mit denen man diesem Konflikttyp begegnet, sind allesamt in ihrer Wirksamkeit begrenzt. Man kann die Sozialdimension wählen und versuchen „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen, um ihr Einverständnis zu erwerben. Andere versuchen dies auf alle Fälle zu vermeiden („Frage die Frösche nicht, wenn Du den Teich trocken legen willst!“) und setzen schlicht auf Macht. Man kann in der Sachdimension auf Empathie hoffen („Wir können leider nicht anders!“) oder sich in den Entscheidungsgründen erklären. Schließlich kann man die Zeit nutzen und künftige Kompensation („Dafür gibt es später …!“) bzw. Reziprozität („Das nächste mal dürft ihr Euch durchsetzen!“) in Aussicht stellen oder darauf hoffen, dass sich die Aufregung schon wieder legen wird. Keines dieser Mittel kann als Königsweg angesehen werden. Die Aussicht auf Verständigung und Dialog ist demnach immer begrenzt. Aus diesem Grund ist die Regelung, dass jedes Mitglied einer Organisation sich bestimmten fremden Entscheidungen am Ende zu beugen hat oder eben kündigen kann, ein unerlässliches Element, warum Organisationen sich als Form so durchgesetzt haben.