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Ausnahmeregelungen

Der Begriff „Ausnahmeregelung“ benennt schon die Paradoxie: Kann man Ausnahmen regeln? Wie werden dann Ausnahmen von der Ausnahmeregelung geregelt – durch Ausnahmenausnahmenregelungen? Es droht ein unendlicher Regress. Und wie geht man damit um, dass mit der „Ausnahmeregelung“ die Ausnahme nun zum Regelfall zu werden droht? Sind Ausnahmeregelungen also der Versuch das Besondere aus dem Allgemeinen zu eliminieren?  Lassen sich mit Ausnahmeregelungen nur vorhersehbare Ausnahmen („werktags geöffnet außer Mittwochnachmittags“) regeln? Sind vorhersehbare Ausnahmen noch Ausnahmen oder kann nur das Außergewöhnliche („Wegen Krankheit geschlossen!“) als Ausnahme gelten? Was geschieht, wenn plötzlich alle erwünschte Ausnahmen („außergewöhnliche Leistungen“, „unique selling propositions“)  praktizieren („Best practise!“)? Wenn alle auf den Zehenspitzen stehen, sieht keiner mehr mehr!

Man sieht angesichts der hier zunächst Verwirrung stiftenden Fragen, dass Ausnahmen und der Umgang mit ihnen als Herausforderungen und Leistungen des Managements in Organisationen angesehen werden können. So einfach ist das mit Regelungen und ihrer Anwendung in nicht-trivialen Kontexten eben nicht. Die funktionale, geordnete Organisation ist durchsetzt mit Anarchie, weil sie beides braucht – ob sie will oder nicht.