Regulationskompetenz „Feindlich“
Wer andere nicht als Feinde anerkennen kann, hat sich für Teilblindheit entschieden. Es ist ein wesentliches Merkmal seelischen Intaktseins, andere als feindlich wahrnehmen zu können. Damit ist nicht entschieden, was daraus folgt. Aber es ist entschieden, eine bestimmte Form der Bezogenheit (Interdependenz) anzuerkennen. Diese besteht darin, dass man erwartet und sich damit ernst nimmt, dass andere einem schaden wollen. Ohne die Fähigkeit, eine solche Zuschreibung vorzunehmen, droht man in sozialen Systemen „unterzugehen“.
Wer eine solche Entscheidung trifft, der braucht die Kompetenz in sich Schuldgefühle zuzulassen. Denn niemand ist nur „Feind“. Man tut also mit solch einer Klassifikation anderen immer (auch) unrecht. Also macht man sich schuldig. Erwartet man vom anderen nichts Gutes mehr, tut man in mehr oder weniger großem Umfang selbst (vorübergehend) dem anderen auch nichts Gutes mehr. Auch das löst Schuldgefühle aus. Angemessen regulationsfähig am Pol ‚“Feindlich“ sind also nur Menschen, die mit inneren Ambivalenz äußerlich unambivalent handeln können. Nur so gelingt es aus feindlich nicht vernichtend werden zu lassen. Wer ohne Schuldgefühle feindlich gestimmt ist, der kann nur sehr schwer auf den Pol „Dialogisch“ wechseln, weil er keinen Grund im Anderen hat, mit ihm in einen Dialog zu treten. Man macht das dann bestenfalls nur noch aus Angst oder Kalkül, aber nicht mehr aus sozialer Bezogenheit.