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Gegengeschäfte mit Ausnahmen

Eine Hand wäscht die andere – so lautet ein bekannter Spruch zu diesem organisationalen Aspekt der Gegenwartsbehandlung. Jenseits der formalen Prozesse erhalten sich Organisationen ihre Flexibilität und Reaktionsbereitschaft auf ungewöhnliche Situationen, indem es eine Art Nebenwährung gibt: Rollen- und Funktionsträger ermöglichen einander Entscheidungs- und Handlungsspielräume, indem sie es auf informelle Anfragen von anderen „nicht so genau nehmen“: Sie decken Fehler anderer, interpretieren andere Leistungserbringung als ausreichend, lassen etwas gelten oder unterschreiben die Abnahme.

Das dient einerseits dem Zweck, dass es in der Organisation auch dann weiter geht, wenn es mal nicht regulär zugehen kann. Zum anderen verdient man sich so das Recht, auch im umgekehrten Fall mit einer nachsichtigen Ausnahme rechnen zu dürfen. Man handelt mit Wechsel auf die Zukunft. Da daran meist alle irgendwie beteiligt sind oder werden, ist dieses System der informellen Gegengeschäfte relativ ungefährlich, solange nicht schwerwiegende Fehler (mit rechtlichem Aspekt) vorkommen.