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Betroffen

Selbstverantwortung in der Form von Betroffensein übe ich dann aus, wenn mir klar ist, dass Aussagen über die Welt – also über die Verhältnisse, anderen Menschen oder die Firma – meine Aussagen über die Welt sind. Wahrnehmungen sind nicht Wahrnehmungen der Welt, sondern Zuschreibungen. D.h. wenn ich jemand als aufdringlich erlebe, dann ist es meine Verantwortung, dass ich das Verhalten als solches bezeichne (vielleicht erlebt der andere sich ja als interessiert), dass ich diesem Verhalten meine Bedeutung gebe („Der will mich über den Tisch ziehen!“) und ich es bewerte („Das finde ich unmöglich!“). Jeder dieser Aspekte informiert mich nicht (nur) über anderes, sondern auch immer über mich selbst.

Jeder Mensch ist für die Art, wie er sich mit dem fühlt, was er erlebt, selbst verantwortlich. Wie man sich fühlt, mit dem, was man erlebt, ist eine Entscheidung. Andere können einem keine Gefühle machen! Man entscheidet sich immer selbst (meist unbewusst), wie man es macht, sich so zu fühlen, wie man sich fühlt. Jeder kann also die eigene Selbstregulation verändern und sein Erleben so gestalten, wie es passend ist. Niemand ist Opfer seiner Gefühle. Deshalb ist es in Beratungssituation immer auch möglich am Betroffensein des Klienten zu arbeiten und ihm dadurch zu einer  veränderten Selbstverantwortung darüber zu verhelfen, dass er (unbewusste) Motive hat, die Welt so zu sehen, wie er sie erlebt.

 



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