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Bedürfniswahrnehmung

Um einem Bedürfnis nachgehen zu können, muss ich es zunächst wahrnehmen. Wer von sich sagt, er kenne den Wunsch nicht, anderen Menschen nahe zu sein, der muss ihn auch nicht regulieren. Wenn etwas nicht existiert, erübrigen sich alle anderen Fragen. Dass Menschen, die Existenz bestimmter Wünsche leugnen, kommt viel häufiger vor, als man meinen möchte. Wenn dies der Fall ist, sind meistens auch die Formen des daraus erwachsenden Unglücks eher symptomatisch (Süchte, Somatisierungen, Burn-out, Gier, Neid) und es führt zu pseudoauthentischer Überzeugungskraft. „Gefühlsduselei? Das ist nichts für mich? Wer mich kennt, weiß das!“ Und ja, man glaubt es solchen Menschen, dass ihnen das nicht liegt. Aber das Bedürfnis ist da, komatös verborgen, aber da. Daher: Die Fähigkeit, einen Wunsch in sich klar und eindeutig als vorhanden wahrzunehmen, ist Teil der Regulationskompetenz!



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