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Verneinende Interventionen

Akzeptanz auf Seiten des Beraters bedeutet, dass er eine Orientierung hat, wann er mit Bejahen und wann mit Verneinen reagiert. Mit Verneinen (als der zweiten Seite der Akzeptanz!) reagiert er auf alles, was dem Ziel der Beratung zuwiderläuft. Das macht er, um die Grundlage der Beratung zu sichern. Dafür braucht es zunächst einen klaren Beratungsvertrag, in dem Dauer, Kosten, Storno, Regelungen für Zuspätkommen etc. geregelt sind. Dies hat die Funktion, im Falle eines Falles Beziehungsstörungen unwahrscheinlicher zu machen. Wichtiger aber noch ist: Es braucht Regelungen, die alle Verhaltensweisen (!) des Klienten verneinen, die geeignet sind die Beratungsbeziehung zu zerstören. Der Klient darf alles erleben, aber er darf nicht alles tun. Der Klient darf also sagen, dass er den Berater eigentlich für dämlich hält, aber er darf ihn nicht hämisch beschämen, weil er im letzteren Fall die Beziehung, die ihm helfen soll, beeinträchtigt. Gleiches gilt für Verhaltensweisen, mit denen sich der Klient selbst schädigt oder zu schädigen droht. Solche Kompetenzen auf Beraterseite braucht es naheliegenderweise meist eher in psychotherapeutischen Kontexten. Aber nicht nur: Gerade im Coaching ist die Fähigkeit Grenzen zu setzen und nicht alles mitzumachen fast genauso häufig entscheidend für den Erfolg.



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