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Standardisierungen

Standardisierungen haben  – wenn sie erstmal etabliert sind – eine sehr grundsätzliche Funktion: Sie stellen für die Organisation „Notwendigkeiten“ dar, die ihr Freiheit vom Entscheidungszwang verschafft. Dies ist eine reichlich paradoxe Formulierung: Notwendigkeit als Grundlage von Freiheit? Eigentlich dann doch wieder einfach, da man über das, was feststeht, keine Entscheidungen zu treffen hat. Wenn man ohne die Beachtung einer ISO-Norm oder anderer Zulassungsnormen das Produkt nicht verkaufen darf, ist die Organisation davon entlastet, über das Für und Wider einer solchen Regelung zu befinden. Sowohl in der Leitunterscheidung Gegenwartsbehandlung wie bei Qualitätsfokus sind die Würfel gefallen. Kommt ein neuer Standard, ist auch bei Vergangenheitsbehandlung keine Entscheidung, sondern eine Anpassung an die Notwendigkeit (also Lernen) angesagt. Solche Standards kann die Organisation sich selbst geben, sie können aber auch von anderen Funktionssystemen wie Recht oder Politik etabliert werden.

Standardisierungen schaffen im Leitprozess Qualitätsfokus oft eine Asymmetrie zugunsten des Gründlichkeits-Pols, da in der Regel nicht die Zeit, sondern die Perfektion des Ergebnisses normiert wird. Somit tritt für Organisationen bzw. Projektverantwortliche das Problem auf, wie zugunsten von Zeit noch entschieden werden kann. Dies geht dann entweder durch Aufbau weiterer Ressourcen (sofern der Prozess noch parallelisierbar ist) oder durch „Schummeln“, d.h. in dem Abweichungen von Standards unsichtbar gemacht werden. Letzteres darf daher in vielen Fällen nicht aus Ausdruck von krimineller Energie diffamiert werden, sondern sollte zum Anlass genommen werden, wo und wer Unmögliches verlangt hat.