Leitprozess Vergangenheitsbehandlung
Der Prozess des Organisierens (= Organisation) braucht im Leitprozess Vergangenheitsbehandlung eine Entscheidung zu der Frage: „Soll eine getroffene Entscheidung aus der Vergangenheit beibehalten werden oder soll sie lernend verändert werden?“
In diesem Leitprozess setzt sich eine Organisation angesichts einer neuen Alternative mit der Vergangenheit auseinander (Muster, Gewohnheiten, Entscheidungsprämissen, Strukturen). Sie entscheidet, ob das Alte oder das Neue verworfen und damit gleichzeitig (!) das Alte oder das Neue als nun gültig definiert werden. Lernen ist so verstanden nicht etwas Zusätzliches – dann wäre es „nur“ eine Erweiterung von Kompetenzen oder eine Neuentwicklung. In diesem Verständnis gehört zum Lernen immer auch das Verlernen von (gutem) Altem. Das ist einer der Gründe, warum Lernen von Neuem so schwer ist. Kein System wirft vergangenen Erfolg leichtfertig über Bord. In der oft einseitigen Fokussierung auf das Lernen von Neuem bei Veränderungsabsichten liegt meist der Keim des Scheiterns. Notwendigkeiten etwas beizubehalten und der Aufwand des Ver-lernens werden unterbelichtet und unterschätzt. Gleichzeitig wird durch diesen Leitprozess konstatiert, dass sich im Beibehalten das Nicht-Lernen versteckt! Nicht-Lernen-Wollen ist also die unerlässliche Entscheidungsvariante von Organisationen in diesem Leitprozess.
Bei organisationalen Veränderungsprozessen („Change“) gilt es immer darauf zu achten, dass die Organisation sich nicht nicht verändern kann. Sie muss ständig entscheiden, ob sie sich in der Form verändert, indem sie neue Optionen und Möglichkeiten nutzt oder ob sie sich verändert, indem sie Neues verwirft oder ignoriert und beim Alten bleibt. Wenn sie beim Alten bleibt, obwohl es eine neue Möglichkeit gegeben hätte, ist das Alte aber nicht mehr das Gleiche!