You are here: Start

Fixierungen und Ausschlüsse

Die sechs Grundbedürfnisse werden dann kompetent reguliert, wenn alle Bedürfnisse sein dürfen (aber nicht müssen) und man jederzeit von dem einen auf das gegenteilige Bedürfnis wechseln kann (aber nicht muss).

Imponieren Klienten dadurch, dass sie auf einen Bedürfnispol fixiert sind („Hauptsache, ich bin nie allein!“, „Ich gehe immer gleich, wenn ich mich eingeschränkt fühle!“) oder andere Bedürfnisse überhaupt nicht sein dürfen oder schlicht keine Rolle spielen („Ich brauche niemand!“ oder „Es reicht mir, wenn man mir sagt, was ich zu tun habe; da brauche ich keinen eigenen Spielraum!“), ist das ein sehr wahrscheinlicher Hinweis (= Hypothese!) auf ein dysfunktionale Regulation.

Es geht dann darum, mögliche Ängste und andere unangenehme Gefühle, welche diesen Wahleinschränkungen zugrunde liegen, herauszuarbeiten. Das ist deshalb nicht so selbstverständlich, weil die Klienten selbst oft mit ihren Fixierungen oder Ausschlüssen sehr einverstanden sind und darin erst einmal kein Problem sehen bzw. keinen Bezug zu dem Problem herstellen, das sie in Beratung geführt hat.

Daher ist es ein großer beratungstechnischer Fehler, wenn man davon ausgeht, dass Klienten wissen, was gut für sie ist.



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert