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Bejahende Interventionen

Akzeptanz auf Seiten des Beraters bedeutet, dass er eine Orientierung hat, wann er mit Bejahen und wann er mit Verneinen reagiert: Zu bejahen ist all das, was den veränderungswirksamen – nicht den der Vermeidung dienenden – Zielen des Klienten dienlich ist. Das heißt dass der Berater eine erlaubende und nicht-urteilende Haltung gegenüber allen Repräsentanzen im Klienten an den Tag legen muss. Der Klient muss alles wahrnehmen, zeigen und aussprechen dürfen, ohne Angst haben zu müssen, dass das eine erwünscht und das andere unerwünscht ist. Das geht nur, wenn der Berater selbst vergleichbare Impulse in sich zulassen kann und kennt. Spürt der Klient, dass der Berater mit solchen Impulsen selbst nicht zurechtkommt, subtil zurückschreckt oder gehemmt wirkt, ist es bei solchen Foki mit der Wirksamkeit des Beraters vorbei. Denn das Erlaubnis-Geben gilt eben auch für destruktive, kritische, aburteilende, selbstvernichtende, aggressive, hämische, verschlossene oder kontrollierende Repräsentanzen des Klienten. Das Bejahen gilt allerdings nicht generell dem, solche Seiten auszuagieren, also in Handlung umzusetzen. Hier dazu mehr. Akzeptanz – es sei hier nochmals betont – umschließt beides: Erlaubendes und Begrenzendes!



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