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Beratung und das Ausgeschlossene

Organisationsberatung kann (und muss) sehr gezielt das organisationale Gedächtnis nutzen, um Veränderungen zu ermöglichen. Wie geht das?
Sie wird zum ‚Anwalt‘ des Vergessenen! Das heißt konkret:

  • Das in Vergessenheit Geratene wieder zur Geltung zu bringen.
  • Die Möglichkeiten zu benennen und zum Erscheinen zu bringen, die im aktuellen Zustand der Organisation ausgeschlossenen sind.
  • Das, was in den herrschenden Strukturen benachteiligt ist, ins Spiel zu bringen
  • Entscheidungsträger, die wichtige Möglichkeiten nie ins Spiel kommen lassen, auf die Konsequenzen ihrer Entscheidung aufmerksam machen.
  • Kommunikationswege und die Kompetenzen daraufhin zu untersuchen, welche Gegeninteressen nie zum Zug kommen.
  • Eine andere mögliche Welt – z.B. andere Organisationen – zur Beobachtung anbieten und so die Organisation anregen, festzustellen, wie wenig selbstverständlich ihr eigener Zustand ist.
  • Die Organisation zu unterstützen, anderen Zwecke zu suchen (= andere Pole der Leitunterscheidungen in Betracht zu ziehen)
  • Die Leitunterscheidungen zu nutzen, um die Frag-Würdigkeit alles Bestehenden sichtbar werden zu lassen.

Achtung: Der damit einhergehende Veränderungsprozess macht seinerseits immer etwas (anderes) unsichtbar und erschwert andere Möglichkeiten! „Change“-Verantwortliche (und Berater) sind damit nicht zwangsläufig auf der Seite des Besseren oder der Verbesserung! Keine Organisation kann sich verändern, ohne auch immer einen Verlust zu erzeugen!