Beratung und das Ausgeschlossene
Organisationsberatung kann (und muss) sehr gezielt das organisationale Gedächtnis nutzen, um Veränderungen zu ermöglichen. Wie geht das?
Sie wird zum ‚Anwalt‘ des Vergessenen! Das heißt konkret:
- Das in Vergessenheit Geratene wieder zur Geltung zu bringen.
- Die Möglichkeiten zu benennen und zum Erscheinen zu bringen, die im aktuellen Zustand der Organisation ausgeschlossenen sind.
- Das, was in den herrschenden Strukturen benachteiligt ist, ins Spiel zu bringen
- Entscheidungsträger, die wichtige Möglichkeiten nie ins Spiel kommen lassen, auf die Konsequenzen ihrer Entscheidung aufmerksam machen.
- Kommunikationswege und die Kompetenzen daraufhin zu untersuchen, welche Gegeninteressen nie zum Zug kommen.
- Eine andere mögliche Welt – z.B. andere Organisationen – zur Beobachtung anbieten und so die Organisation anregen, festzustellen, wie wenig selbstverständlich ihr eigener Zustand ist.
- Die Organisation zu unterstützen, anderen Zwecke zu suchen (= andere Pole der Leitunterscheidungen in Betracht zu ziehen)
- Die Leitunterscheidungen zu nutzen, um die Frag-Würdigkeit alles Bestehenden sichtbar werden zu lassen.
Achtung: Der damit einhergehende Veränderungsprozess macht seinerseits immer etwas (anderes) unsichtbar und erschwert andere Möglichkeiten! „Change“-Verantwortliche (und Berater) sind damit nicht zwangsläufig auf der Seite des Besseren oder der Verbesserung! Keine Organisation kann sich verändern, ohne auch immer einen Verlust zu erzeugen!